Gartenzähler
Hinweise für den Einbau von Zweitzählern zur Absetzung von nicht eingeleiteten Abwassermengen oder zur Entnahme aus nicht öffentlicher Wasserversorgung (§ 39 der aktuellen Abwassersatzung der Gemeinde Lossatal)
Grundsätzlich sind nur geeichte Wasserzähler und diese auf eigene Kosten einzubauen. Die Eichzeit beträgt 6 Jahre.
Die beiden Überwurfmuttern zum Einbau der Zähler müssen eine Möglichkeit (Bohrung) zum Einziehen eines Plombendrahtes aufweisen.
Die Leitungsführung muss bei der Abnahme der Zähler durch die Gemeinde Lossatal klar erkennbar sein (keine Überbauungen, Verkleidungen etc.).
Die Zähleinrichtungen sind nach Ablauf der Eichzeit unaufgefordert auszutauschen und erneut abnehmen zu lassen. Die Abnahme ist jeweils kostenpflichtig (siehe Kostensatzung).
Bei Einbau von Zählern zur Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen ist darüber hinaus zu beachten:
- Es werden grundsätzlich nur innenliegende Zweitzähler, möglichst in einem frostfreien Raum, abgenommen.
- Nach dem Zähler muss die Wasserleitung direkt zu einem Außenwasserhahn führen. Leitungsverzweigungen oder zur Wasserentnahme geeigneten innenliegenden Anschlussmöglichkeiten sind nicht zulässig.
- In unmittelbarer Nähe des Außenwasserhahns dürfen sich keine Schächte, Bodeneinläufe etc. mit Anschluss an das öffentliche Abwassernetz befinden.
Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sollten einen Monat vor Ablauf des Veranlagungszeitraums gestellt werden.
Die Berücksichtigung von pauschalen Angaben ohne Nachweis ist nicht möglich.
Der Absetzungsantrag wird geprüft und mit dem statistischen Mitteln (www.statistik.sachsen.de) der Wasserverbräuche in der Gemeinde Lossatal (derzeit bei ca. 86,7 Liter pro Person und Tag/ Kulanz 28 m³ pro Person /pro Jahr) abgeglichen.
Sofern der verbleibende Verbrauch nach Abzug der beantragten Brauchwassermenge unter diesem Durchschnittswert liegt, empfehlen wir eine nachvollziehbare Begründung, um die Bearbeitung des Antrages zu beschleunigen.
Gemäß § 88 Abgabenordnung (AO) hat die Gemeinde Lossatal Anträge auf Absetzung einer strengen Prüfung zu unterwerfen.
Hinweis zur Absetzung für Viehhaltung:
Sofern für die Beantragung der Absetzung für Viehhaltung kein Zählerergebnis vorhanden ist, ist der gültige Bescheid der Tierseuchenkasse vorzulegen. Anderenfalls kann leider keine Berücksichtigung erfolgen.
Ansprechpartner/in
Claudia Thieme![]() | |
Sachbearbeiterin AbwassergebührenTechnisches Rathaus Hohburg Kapsdorfer Straße 36 04808 Lossatal OT Hohburg Telefon: 034263 70826 Telefax: 034263 70828 E-Mail: c.thieme@wb-lossatal.de |