Flächennutzungplan
Für das Gemeindegebiet der Gemeinde Lossatal gibt es keinen Flächennutzungsplan. Derzeit existiert ein rechtsverbindlicher Flächennutzungsplan für das ehemalige Gemeindegebiet Hohburg. Der Flächennutzungsplan Hohburg umfasst die Ortsteile Großzschepa, Hohburg, Kleinzschepa, Lüptitz, Müglenz, Watzschwitz und Zschorna. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohburg wurde am 09.02.2004 durch das Regierungspräsidium Leipzig genehmigt und am 23.02.2004 durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Hohburg wirksam.
Nach § 1 Baugesetzbuch Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan soll nach § 5 Abs. 1 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung der Gemeinde in den Grundzügen darstellen. Dabei ist die Planung auf die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen.
Der FNP ist für beteiligte Behörden, öffentliche Planungsträger und für die Gemeinde selbst bindend.
Gegenüber dem Bürger hat der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung somit können aus seinen Darstellungen keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück erwirkt werden.
Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. Erst diese enthalten gegenüber dem Bürger rechtsverbindliche Festsetzungen.
Ansprechpartner/in
| Steffi Richter | |
| SachgebietsleiterRathaus Falkenhain, Zimmer 22 - Bauverwaltung // 2. OG Karl-Marx-Straße 14 04808 Lossatal Telefon: 034262 48830 Telefax: 034262 48833 E-Mail: steffi.richter@lossatal.eu Aufgaben: | |