Zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht (gemäß Unfallverhütungsvorschrift VSG) ist die Gemeinde Lossatal als Friedhöfsträger verpflichtet einmal im Jahr, nach Ende der Frostperiode, Grabmale und Grabsteine zu prüfen.
Die Überprüfung wird ab 10.Mai 2017 auf den Friedhöfen in Hohburg, Lüptitz und Kühnitzsch durchgeführt.