SÄCHSISCHER LANDESBEAUFTRAGTER
ZUR AUFARBEITUNG DER SED-DIKTATUR
Rehabilitierung von SED-Unrecht
Zur Aufhebung und Wiedergutmachung von SED-Unrecht hat der Deutsche Bundestag die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen. Menschen, die aus politischen Gründen in Haft waren, beruflich benachteiligt wurden oder unter Verwaltungswillkür leiden mussten, haben die Möglichkeit, sich rehabilitieren zu lassen. Die dafür gültigen Gesetze gelten vorerst bis zum 31.12.2019.
Die Reha-Gesetze und die damit verbundenen Leistungen im Überblick
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
Die strafrechtliche Reha greift bei rechtsstaatswidrigem Freiheitsentzug. Betroffene erhalten eine einmalige Entschädigung in Höhe von 306,78 € für jeden angefangenen Haftmonat. Jene politischen Häftlinge, die mindestens 180 Tage in Haft waren, haben Anspruch auf die Besondere Zuwendung, eine monatliche Rente in Höhe von 300,00 €. Politische Häftlinge, die weniger als 180 Tage in Haft waren, können bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in Bonn Unterstützungsleistungen beantragen.
Berufliches Rehabilitierungsgesetz
Die berufliche Reha gleicht politisch motivierte berufliche Abstiege aus. Durch sie ist ein Ausgleich im Rentenkonto möglich. Zudem können jene, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, Ausgleichsleistungen beantragen. Bei Altersrentnern beträgt die Leistung monatlich 153,00 €. Bei Berufstätigen sind es 214,00 €.
Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz
Die verwaltungsrechtliche Reha betrifft u. a. politisch motivierte Enteignungen. Hier kann beispielsweise die Rückgabe von Grundeigentum beantragt werden.
Wenn Sie eine Beratung zu diesen Fragen wünschen, dann melden Sie sich bitte beim Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Verantwortlich für die Bürgerberatung ist Martina Pohl. Ihre telefonische Durchwahl ist die 0351-6568113.
Antragsformulare zur Stasi-Akten-Einsicht oder auch weiterführende Informationen zu den Reha-Gesetzen senden wir Ihnen gern zu.
Schriftliche Anfragen senden Sie bitte an:
Sächsischer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Unterer Kreuzweg 1, 01097 Dresden
oder an: lasd@slt.sachsen.de
SÄCHSISCHER LANDESBEAUFTRAGTER
ZUR AUFARBEITUNG DER SED-DIKTATUR
Beratungsangebote zur Aufarbeitung von SED-Unrecht in Sachsen
28 Jahre nach dem Mauerfall meinen viele, dass das DDR-Unrecht aufgearbeitet wurde und die Opfer längst rehabilitiert sind. Dem ist nicht so. Es gibt noch viele weiße Flecken und ungeklärte Biografien.
Der Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur berät deshalb Betroffene und deren Angehörige zu Fragen der Rehabilitierung von politisch motiviertem DDR-Unrecht. Dabei werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgestellt und die daraus möglichen Entschädigungsansprüche auf den Beratungsfall bezogen abgewogen.
Der Landesbeauftragte informiert über verschiedene Wiedergutmachungsleistungen, wie die Opferrente für Haftopfer, die Leistungsmöglichkeiten für jene, die weniger als 180 Tage in Haft waren, die berufliche Rehabilitierung oder auch die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung. Neben der Beratung zu neuen Anträgen können auch laufende Rehabilitierungsverfahren besprochen und Anträge auf Stasi-Akteneinsicht gestellt werden. Fragen, die die Biografieklärung oder die Anerkennung gesundheitlicher Haftfolge-schäden betreffen, können ebenfalls erörtert werden.
Bitte beachten Sie, dass die Rehabilitierungsgesetze nach jetzigem Stand zum 31.12.2019 auslaufen und danach keine Anträge mehr möglich sind.
Wenn Sie eine Beratung in Ihrer Gemeinde wünschen, können Sie sich direkt bei Ihrem Bürgermeister melden. Ihr Ortsvorsteher wird mit uns einen geeigneten Termin finden. Natürlich können Sie sich auch unabhängig davon direkt in unserer Dienststelle in Dresden melden. Verantwortlich für die Bürgerberatung ist Martina Pohl. Ihre telefonische Durchwahl ist die 0351/493 3700 oder 0351/493 3703.
Schriftliche Anfragen senden Sie bitte an:
Sächsischer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Unterer Kreuzweg 1
01097 Dresden
Oder per Mail an: lasd@slt.sachsen.de
Antragsformulare zur Stasi-Akteneinsicht oder auch Informationen zu den Reha-Gesetzen senden wir Ihnen gerne zu.
