Im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes gemäß der Förderrichtlinie „Weltoffenes Sachsen“ stehen insgesamt maximal 30.000 Euro im Jahr 2020 für Projekte und Initiativen in den vier Partnerkommunen Wurzen, Bennewitz, Thallwitz und Lossatal zur Verfügung. Bei einer Förderung geht es ausdrücklich darum, die Kooperation zwischen den Vereinen sowie die öffentliche Wirksamkeit der Aktionen zu unterstützen. Darum werden die Projekte vorrangig gefördert, die sich einer breiten Unterstützung versichert haben.
Bedingungen für die Beantragung von Fördermitteln für Projekte / Aktionen:
- Beschreibung der inhaltlichen Ziele, gemäß den Zielen des Förderantrages WOS, d.h. Ihr Projekt dient:
- der Aktivierung eines größeren Teils der Bürgerschaft für die demokratische Beteiligung an der Gestaltung der Zukunft des Wurzener Landes
- der Stärkung der Selbstorganisation zur Meinungsfindung und Ideenumsetzung
- der Unterstützung vorhandenen Engagements
- der Förderung weiterer Kompetenzen
- Das Projekt ist innerhalb des Jahres 2020 umsetzbar.
- Es handelt sich nicht um eine Investition.
- Es liegt eine Grobkalkulation der Kosten und der Finanzierung vor.
- Es werden Eigenleistungen bzw. weitere Finanzierungsquellen nachgewiesen.
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Unbedingt wünschenswert ist:
- die Zusammenarbeit mit Vereinen anderer Wirkungsbereiche oder / und anderer Kommunen im Wurzener Land soll im Projekt deutlich werden
- eine Dokumentation der Vielzahl von Partnern soll erfolgen
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Zum Verfahren:
- Prüfung der Anträge durch die WOS Projektsteuerung bis Ende März
- Voting durch WOS Beirat im April
- Abschließende Entscheidung durch Bürgermeister und Information der Räte
- Zuschlag/Fördermittelvergabe bis Ende April 2020
Die zu prüfenden Kriterien sind:
- Projekt trägt zur Stärkung des Zusammenhaltes in der Gemeinde / Region bei
- Kooperation mit Dritten, d.h. mit anderen Vereinen / Personengruppen / Gemeinden
- die Aktion wird umfänglich kommuniziert / beworben
- das Projekt dient der Verstetigung der Arbeit des Antragstellers
- das Projekt ist geeignet neue Unterstützer / Vereinsmitglieder zu akquirieren (neue Ideen der Vereinsarbeit)
- Nachweis weiterer Mittel (inkl. Sachleistungen)
Vorrangig sollen die Projekte gefördert werden, die die meisten dieser Kriterien erfüllen.
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Bitte reichen Sie ihre Anträge bis zum 20.03.2020 online über die Website Ihrer Kommunen oder im Bedarfsfall (Formulare liegen in den Sekretariaten) schriftlich ein. Es werden auch Ideenskizzen, die noch nicht alle Mindestbedingungen erfüllen, angenommen, falls noch ein weiterer Abstimmungsbedarf erforderlich ist. Fortsetzungsprojekte sind zulässig.
Zentral werden die Anträge von Frau Zimmer / Stadt Wurzen, s.zimmer@wurzen.de , angenommen. An diese Mailadresse können auch Nachfragen gerichtet werden. Verständnisfragen können auch an die WOS Projektsteuerung unter 0172/7935986 gerichtet werden.
Träger des Projektes: die Kommunen des Wurzener Landes (Wurzen, Bennewitz, Lossatal und Thallwitz) unter Federführung der Stadt Wurzen

