Das Landratsamt des Landkreises Leipzig hat als zuständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.Juli 2000, in der jeweils gültigen Fassung und in Verbindung mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesllschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO) vom 13.März 2020, in der jeweils gültigen Fassung eine Allgemeinverfügung erlassen.
Diese tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Allgemeinverfügung Landkreis Leipzig InfektionsschutzG 23.10.2020 (PDF, 606 kB)
Weitere Informationen finden Sie dazu unter
www.landkreisleipzig.de/corona_virus.html