Liebe Eltern,
wie Sie sicherlich aus Presse und Rundfunk erfahren konnten, ist ab Montag, den 14.12.2020 die Schließung der Kindereinrichtungen und Schulen durch die Landesregierung angeordnet worden. Es ist jedoch vorgesehen, dass Eltern bestimmter Berufsgruppen Anspruch auf Notbetreuung vom 14.12.2020 bis 22.12.2020 sowie vom 04.01.2021 bis 08.01.2021 haben werden. Der Freistaat Sachsen erarbeitet hierzu eine neue Corona-Schutz-Verordnung.
Bis zum Inkrafttreten der Regelungen zur Notbetreuung am Montag, den 14.12.2020, bliebe damit keine ausreichende Zeit, dass Eltern die entsprechende Bestätigung der Arbeitgeber erhalten.
Wir empfehlen im Vorgriff auf die zu erwartenden Regelungen, dass Eltern, die voraussichtlich die Notbetreuung in Anspruch nehmen können, bereits jetzt eine entsprechende Bestätigung der Arbeitgeber auf Grundlage von Anlage 3 des Verordnungsentwurfs einholen und in der Gemeindeverwaltung vorlegen. Die Anlage finden Sie im nachfolgenden Link.
Nachweis zur Beruflichen Tätigkeit
Gemäß § 5a Abs. 3 Satz 2 des Entwurfs der Corona-Schutz-Verordnung ist zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Inanspruchnahme der Notbetreuung nur dieses Formblatt gemäß Anlage 3 des Entwurfs zu verwenden. Mit einem endgültigen Beschluss zur Corona-Schutz-Verordnung ist erst am Freitag, dem 11. Dezember 2021, zu rechnen.