In einem Bestand eines größeren Geflügelzuchtbetriebes wurde am 25.12.2020 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt. Festgestellt wurde der hochpathogene Virus H5N8. Betroffen von dem Ausbruch sind rund 9.000 Gänse, die als Elterntiere für die Nachkommen der Gänsezucht sorgen. Mastgänse, die im Vorfeld für das Weihnachtsgeschäft geschlachtet wurden, sind nicht betroffen. Diese werden regelmäßig vor der Schlachtung durch amtliche Tierärzte überprüft.
Im Umkreis von 3 km bzw. 10 km werden Sperr- und Beobachtungsgebiete errichtet, die neben der Aufstallungspflicht und einem Verbringungsverbot von Geflügel sowie deren Produkte weitere umfangreiche Einschränkungen für die Geflügelhalter mit sich bringen.
Die genauen Regelungen finden Sie in der Allgemeinverfügung im Anhang sowie die Ausdehnung der Sperr- und Beobachtungsgebiete. Beide Restriktionsgebiete können Sie auch der folgenden Karte im Geoportal entnehmen.
http://www.geoportal-lkl.de/?AspxAutoDetectCookieSupport=1
25.12.2020 Allgemeinverfügung Ausbruch Geflügelpest Mutzschen
Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie auf der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/