Vor dem Beginn von (Bau-) Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Anordnung darüber beantragen,
- wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,
- ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,
- ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind.