Im § 14 SächsStrG ist der Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet. Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist gemäß § 18 Abs. 1 SächsStrG eine Sondernutzung.
Die Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Gemeinde Lossatal.
Sind aufgrund der Sondernutzung Sperrmaßnahmen des öffentlichen Verkehrsraumes notwendig, so ist gleichzeitig ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen zu stellen.
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Sondernutzung / Aufgrabung
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung/Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 18 Sächsisches Straßengesetz
Bearbeitungsdauer
14 Tage oder nach Vereinbarung
Rechtsgrundlage
§ 18 SächsStrG in Verbindung mit § 45 Abs. 6 StVO
RSA
Sondernutzungssatzung der Gemeinde Lossatal
Ansprechpartner/in
| Sven Kertscher (Aufgrabungen) | |
| SachbearbeiterRathaus Falkenhain, Zimmer 18 - Hoch- und Tiefbau // 1. OG Karl-Marx-Straße 14 04808 Lossatal Telefon: 034262 48826 Telefax: 034262 48833 E-Mail: sven.kertscher@lossatal.eu
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Dokumente
| Sondernutzungssatzung (531 kB) |