Einen Reisepass benötigen Sie grundsätzlich für Reisen außerhalb der Europäischen Union.
Alle Deutschen, die in der Gemeinde Lossatal ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass im Einwohnermeldeamt beantragen.
Der Reisepass muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.
Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen. Dazu ist grundsätzlich ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht ist dieses nachzuweisen. Die Anwesenheit des Kindes/ Jugendlichen ist erforderlich.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er 6 Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre.
Seit November 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland nur noch elektronische Reisepässe mit Chip (ePass) ausgestellt.
Der Chip enthält neben den Passdaten die biometrischen Merkmale des Passinhabers, d. h. Passfoto und Fingerabdrücke. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist im Gegensatz zum Personalausweis Pflicht.
Alle im Umlauf befindlichen älteren Reisepässe bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Der Reisepass ist auch als Express-Pass (Bearbeitungszeit 3 Werktage) und als 48-Seiten-Pass erhältlich.
Sie sind hier: RathausAktuellesAmtsblätter - Lossabote
Reisepass
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild (neu, 3,5 x 4,5 cm ohne Rand) Entsprechend der Fotomustertafel der bundesdruckerei
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
- 37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahre alt
- 59,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre alt
Bei Bedarf zuzüglich:
- 32,00 Euro für Expresslieferung
- 22,00 Euro für 48-Seiten-Pass
Gebührenermäßigungen gibt es nicht.
Zahlungsarten
- Bar, EC-Karte
Bearbeitungsdauer
- 3 bis 4 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.
- Bei Expressbestellung kann der Reisepass nach 3 Werktagen abgeholt werden.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Der Verlust des Reisepasses ist umgehend der Meldebehörde persönlich mitzuteilen. Diese leitet auch eine Verlustmeldung an die Polizei weiter, damit das Dokument zur Fahndung ausgeschrieben werden kann.
Ebenfalls persönlich ist das Wiederauffinden eines verloren gegangenen Reisepasses der Meldebehörde mitzuteilen.
Ansprechpartner/in
| Kristina Großmann | |
| SachbearbeiterinRathaus Falkenhain, Zimmer 5 - Einwohnermelde- und Gewerbeamt // UG Karl-Marx-Straße 14 04808 Lossatal Telefon: 034262 48817 Telefax: 034262 48833 E-Mail: kristina.grossmann@lossatal.eu
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