Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Wird dargelegt, sofort einen neuen Personalausweis zu benötigen, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist maximal 3 Monate gültig.
Der vorläufige Personalausweis muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.
Den vorläufigen Personalausweis kann man auch schon vor dem 16. Lebensjahr beantragen.
Dazu ist grundsätzlich ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht ist dieses nachzuweisen. Die Anwesenheit des Kindes/ Jugendlichen ist erforderlich.
Der vorläufige Personalausweis dient grundsätzlich nicht als Reisedokument, wird aber in einigen Ländern als solches akzeptiert. Die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes sind zu beachten.
Sie sind hier: RathausBürgerserviceWas erledige ich wo?
Personalausweis- Vorläufigen Personalausweis beantragen
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
- Antragsteller persönlich
- gesetzlicher Vertreter
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passbild
neu; 3,5 x 4,5 cm ohne Rand
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
- 10,00 Euro
Zahlungsarten
- Bar, EC-Karte
Bearbeitungsdauer
sofort
Ansprechpartner/in
| Kristina Großmann | |
| SachbearbeiterinRathaus Falkenhain, Zimmer 5 - Einwohnermelde- und Gewerbeamt // UG Karl-Marx-Straße 14 04808 Lossatal Telefon: 034262 48817 Telefax: 034262 48833 E-Mail: kristina.grossmann@lossatal.eu
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