Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Alle Deutschen, die in der Gemeinde Lossatal ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Personalausweis im Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung beantragen.
Der Ausweis muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.
Den Personalausweis kann man auch schon vor dem 16. Lebensjahr beantragen.
Dazu ist grundsätzlich ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht ist dieses nachzuweisen. Die Anwesenheit des Kindes/ Jugendlichen ist erforderlich.
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er 6 Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre.
Seit dem 01.11.2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Dieser ist mit einem Chip versehen und bietet neben der Funktion als amtliches Ausweisdokument folgende Zusatzfunktionen:
- elektronischer Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion bzw. eID),
- qualifizierte elektronische Signatur (freiwillig; muss privat beantragt werden) und
- hoheitliche Biometriefunktion (biometrisches Passbild, Fingerabdrücke).
Auf dem Chip des neuen Ausweises können Fingerabdrücke gespeichert werden. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist freiwillig und erfolgt bei der Antragstellung.