Hundesteuer
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie können die Anmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen.
Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden, das bei den Gemeinden ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Beginn und das Ende der Hundehaltung sind binnen zwei Wochen anzuzeigen. Die Hundemarke wird bei Anmeldung bzw. mit Zusendung des Steuerbescheides ausgegeben. Die Anmeldung bzw. Abmeldung muss schriftlich oder durch Vorsprache in der Kämmerei, Sachgebiet Steuern erfolgen. Bei Abmeldung ist die Hundemarke zurückzugeben
Ansprechpartner/in
| Ines Grüner | |
| SachbearbeiterinRathaus Falkenhain, Zimmer 11 - Steuern und Abgaben // 1. OG Karl-Marx-Straße 14 04808 Lossatal Telefon: 034262 48828 Telefax: 034262 48833 E-Mail: ines.gruener@lossatal.eu
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Dokumente
| Hundesteuersatzung (2 MB) |
Formulare
| Anmeldung Hundesteuer (240 KB) | |
| Abmeldung Hundesteuer (223 KB) |
