Wird der Gewerbebetrieb aufgegeben oder verlegt oder der Gegenstand des Gewerbes maßgeblich verändert, so ist dies dem Gewerbeamt des zuständigen Gemeindeverwaltung anzuzeigen.
Die Gewerbeabmeldung kann entweder schriftlich auf einem Vordruck (§ 1 Satz 1 Nr.3 Gewerbeanzeigenverordnung)) oder mit einem gültigen Ausweis direkt bei der für Sie zuständigen Gewerbebehörde vorgenommen werden.