Das Abbrennen von Feuerwerken oder Feuerwerkskörpern der Klasse III und IV ist genehmigungspflichtig und darf nur von Inhabern eines Erlaubnisbescheides nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) durchgeführt werden.
Pyrotechnische Gegenstände werden nach ihrer Gefährlichkeit oder ihrem Verwendungszweck in folgende Klassen unterteilt:
- Klasse II: Kleinfeuerwerk
- Klasse III:Mittelfeuerwerk
- Klasse IV: Großfeuerwerk
- Klasse T 1,2:Bühnenfeuerwerk
Informationen dazu erhalten Sie beim Ordnungsamt der Gemeinde Lossatal.